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Bayerische Ehrenamtskarte; Beantragung
Hinweis: die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Die "Ehrenamtskarte Bayern" ist ein modernes Instrument der öffentlichen Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements. Mit der Ehrenamtskarte erhalten die Bürgerinnen und Bürger Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern (staatliche Museen und Schlösser, Bayerische Seenschifffahrt). Vergünstigungen der privaten Wirtschaft (z. B. Rabatte, Freikarten) vor Ort sowie bei Kommunalen Einrichtungen (z. B. Schwimmbäder, öffentlicher Nahverkehr) werden durch die sich beteiligenden Landkreise und kreisfreien Städte akquiriert. Die Ehrenamtskarte wird ferner von großen Unternehmen wie z. B. BMW und Audi, dem LEGO Land, und den Flughäfen Nürnberg und München unterstützt.
Die Vergünstigungen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte werden von den sich beteiligenden Landkreisen / kreisfreien Städten gegenseitig anerkannt.
Die Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig.
Wer bekommt die Ehrenamtskarte?
Allgemeine Voraussetzungen:
Der Landkreis, in dem der Ehrenamtliche wohnt, muss sich an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligen. Das gilt natürlich auch für die kreisfreien Städte. Die teilnehmenden Landkreise und kreisfreie Städte finden Sie auf der Homepage www.ehrenamtskarte.bayern.de.
Persönliche Voraussetzungen der Ehrenamtlichen:
Freiwilliges unentgeltisches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
Mindestalter: 16 Jahre
Inhaber einer Juleica erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte.
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten erhalten eine lebenslang gültige "Ehrenamtskarte Gold".
Beantragen kann die Bayerische Ehrenamtskarte beim jeweiligen Landratsamt bzw. bei den kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung, soweit die Kommune an der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte teilnimmt (vgl. "Allgemeine Voraussetzungen)
Bürgerinnen und Bürger können auf Antrag die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.
Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der Sie wohnen oder sich ehrenamtlich engagieren, hat die Ehrenamtskarte eingeführt.
Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) für eine mindestens 25-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben,
Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag erteilt. Sie können sie beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes beantragen. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt muss die Ehrenamtskarte eingeführt haben.
Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Landkreise und kreisfreie Städte, die die Ehrenamtskarte einführen wollen, wenden sich an das Zentrum Bayern, Familie und Soziales.
Die blaue Ehrenamtskarte kann nur von aktuell aktiven Ehrenamtlichen beantragt werden. Für in der Vergangenheit liegendes Engagement kann keine Ehrenamtskarte ausgestellt werden.
Die blaue Ehrenamtskarte gilt ab ihrer Ausstellung 3 Jahre in Verbindung mit der Vorlage eines amtlich gültigen Ausweises (Personalausweises, Reisepass, Führerschein). Das Ablaufdatum ist auf der Karte aufgedruckt.
keine
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Stand: 05.07.2012